Der Antrag auf Vorverlegung der Sperrfrist muss spätestens bis zum 12. Oktober 2026 bei der Landwirtschaftskammer Niedersachsen eingegangen sein. Das Antragsformular kann direkt am PC ausgefüllt und anschließend per E-Mail an sperrfrist@lwk-niedersachsen.de übermittelt werden. Weitere Informationen sowie das entsprechende Antragsformular sind hier unter „Aktuelle Anträge“ und bei der Landwirtschaftskammer Niedersachsen unter dem Webcode 01043434 abrufbar. Wir empfehlen, kurzfristig zu prüfen, ob für den Betrieb eine Vorverlegung der Sperrfrist auf den betreffenden Grünland- und mehrjährigen Feldfutterflächen in Betracht kommt. Aufgrund der kurzen Antragsfrist sollte die Antragstellung möglichst zeitnah erfolgen.
Aktuell sind bei vielen Betrieben noch immer einige Fotobelegaufträge in der FANi-App offen. Betroffene Antragssteller wurden hierzu per E-Mail informiert. Aktuell geht es vor allem um die „Landwirtschaftliche Tätigkeit auf DGL/Ackerfutter“ und um die „Mindesttätigkeit auf Brachen“ mit und ohne Pflicht. Hiervon betroffen sind Dauergrünlandflächen und Ackerfutterfläche sowie um Brachen auf denen bisher laut dem „Automatischen-Monitoring-System (AMS)“ noch keine Mindesttätigkeit erkannt werden konnte. Aus der Erfahrung heraus regeln sich zwar viele Aufträge von selbst, trotzdem sollten die Fotobelegaufträge bei nun anstehenden oder bereits erfolgten Tätigkeiten wie Beweidung, Mahd oder Mulchen mit der FANi-App erfüllt werden.
Wir empfehlen ein regelmäßiges Aktualisieren der Aufträge in der FANi-App.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Ihren Berater/ Ihre Beraterin, um die reibungslose, pünktliche und vollständige Auszahlung der Betriebsprämie 2026 zu sichern.
Aus einer Idee heraus ist eine gemeinsame Veranstaltungsreihe der landwirtschaftlichen Beratungsorganisationen in Ostfriesland, bestehend aus der Landwirtschaftskammer Niedersachsen - Bezirksstelle Ostfriesland, dem Landwirtschaftlichen Hauptverein Ostfriesland, dem Beratungsring Ostfriesland, dem Beratungsring Leer sowie dem Spezialberatungsring für Rinderhaltung und Futterbau entstanden.
Diese Organisationen laden im Winterhalbjahr 2026/2027 unter dem Dach des „Grünen Zentrums Ostfriesland“ zu vier gemeinsamen Fachveranstaltungen ein.
Den Auftakt bildet am 30. Oktober 2026 von 10:00 bis 12:30 Uhr die Veranstaltung „Resilienz als Erfolgsfaktor in Milchviehbetrieben“ in der Gaststätte Meta in Hesel.
Die Anmeldung erfolgt über die Homepage der Landwirtschaftskammer Niedersachsen unter dem Webcode 33012880.
Die Nmin-Werte bilden eine wichtige Grundlage für die Ermittlung des Stickstoff-Düngebedarfs im Rahmen der Düngebedarfsermittlung. Die ermittelten Nmin-Werte sind bei der Düngebedarfsermittlung entsprechend zu berücksichtigen. Dies gilt insbesondere für die jeweils relevanten Flächen und Kulturen. Unter besonderen Standort- und Bewirtschaftungsbedingungen empfiehlt es sich, betriebseigene Nmin-Untersuchungen durchzuführen. Die für das Jahr 2027 geltenden Nmin-Werte liegen im Downloadbereich unter „N-min“ zusammen mit den Bodenklimaräumen zum download bereit.